Humboldt-Universität zu Berlin

I. Zur Berwerbung für den MEd-Englisch

Q: Kann man sich mit einem Abschluss einer anderen Universität für den MEd-Englisch an der HU bewerben?

Q: Ist für eine Bewerbung für den MEd-Englisch ein BA-Abschluss zwingend erforderlich?

Q: Wie läuft das Verfahren zur Feststellung der Vergleichbarkeit auswärtiger Studieninhalte und -leistungen?

Q: Kann man sich mit einem lehramtsbezogenen BA-Abschluss für einen MEd-Englisch bewerben?

Q: Kann man sich mit einem BA- oder Magisterabschluss ohne lehramtsrelevante Studienanteile für einen MEd-Englisch bewerben?

Q: Welches sind die lehramtsrelevanten Studienanteile/Module, die bei einer Bewerbung für den MEd-Englisch nachgewiesen werden müssen?

Q: Welche Rolle spielt die Erst- und Zweifachwahl aus dem BA bei der Bewerbung für den MEd-Englisch?

Q: Sind Studienleistungen aus einem vorangegangenen dem BA-Studium in den MEd-Englisch übertragbar?

 


Q: Kann man sich mit einem Abschluss einer anderen Universität für den MEd-Englisch an der HU bewerben?

A: Ja.

Es gibt jedoch Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Diese sind in der Zugangs- und Zulassungssatzung der HU jeweils aktuell nachzulesen. Einen Auszug finden Sie unter http://www.angl.hu-berlin.de/sec/fle

Das vollständige Dokument finden Sie jeweils aktuell unter http://studium.hu-berlin.de/lust/lehrer/Zulassungssatzung.pdf

, S. 90/91)

Der Vergleichsmaßstab ist das Berliner Modell der Lehrerbildung. Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Anerkennung ist die Vergleichbarkeit von Studieninhalten und erbrachten Studienleistungen (i.e. die Summe und Verteilung von Studienpunkten).

Q: Ist für eine Bewerbung für den MEd-Englisch ein BA-Abschluss zwingend erforderlich?

A: Nein.

Gleichwohl hat eine Bewerbung für den M.Ed. hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn eine Qualifikation gem. der Zulassungssatzung (http://studium.hu-berlin.de/lust/lehrer/Zulassungssatzung.pdf

, S. 90/91) vorliegt. Das muss aber nicht zwingend ein Bachelorabschluss sein. Z.B. käme auch ein Magisterabschluss mit zwei lehramtsrelevanten Fächern in Betracht, wenn zusätzlich noch lehramtsspezifische pädagogische Studiennachweise (Fachdidaktiken, Ewi, Schulpraktikum) vorgelegt werden können. Das entscheidet der Prüfungsausschuss des 1. Faches.

Q: Wie läuft das Verfahren zur Feststellung der Vergleichbarkeit auswärtiger Studieninhalte und -leistungen?

A: Die Vergleichbarkeit wird auf Antrag vom Prüfungsausschuss Fremdsprachliche Philologien der Philosophischen Fakultät II festgestellt. Der Antrag erfolgt formlos, Sie sollten aber die Vorlage nutzen, die Sie hier finden:

http://www.angl.hu-berlin.de/sec/fle

 

Bitte reichen Sie neben dem Antrag selbst folgende Unterlagen ein:

    Kopien des/der Abschlusszeugnisse sowie präzise Angaben zu Studieninhalten und Studienleistungen (z.B. Diploma Supplement oder Transcript of studies oder Auszüge aus den entsprechenden Prüfungsordnungen der Ausgangsuniversität)
    tabellarische Aufstellungen aller besuchten Veranstaltungen für alle Fächer (geordnet nach Fächern und Modulen bzw. Semestern)
    Angaben zu erworbenen Studienpunkten/ECTS/Credits und Noten

 

Q: Kann man sich mit einem lehramtsbezogenen BA-Abschluss für einen MEd-Englisch bewerben?

 

A: Ja.

Dabei ist darauf zu achten, dass das anzuerkennende Studium den gleichen Umfang an Studienpunkten (Credits, ECTS) aufweist wie der BA-Studiengang an der HU, für den Sie die Anerkennung beantragen. Lt. Zulassungssatzung gelten Abweichungen von bis zu 10 Studienpunkten als kompatibel. Ist die Differenz größer, werden Ihnen Auflagen erteilt, fehlende Studienleistungen nachzuholen.

Q: Kann man sich mit einem BA- oder Magisterabschluss ohne lehramtsrelevante Studienanteile für einen MEd-Englisch bewerben?

A: Die Zulassung zum M.Ed. ist nicht möglich.

Wurden keine lehramtsrelevanten Studienanteile im vorangegangenen Studium bedient, können ggf. im Rahmen des Bachelorkombinationsstudiengangs mit Lehramtsoption die fehlenden Studienanteile nachgeholt werden, um die entsprechende Qualifikation gem. der Zugangsskritierien für den M.Ed. zu erwerben.

Grundsätzlich gilt: Für eine Bewerbung für den M.Ed. muss eine Qualifikation gem. der Zulassungssatzung (s.o.) vorliegen. Das muss nicht zwingend ein Bachelorabschluss sein. Z.B. käme auch ein Magisterabschluss mit zwei lehramtsrelevanten Fächern in Betracht, wenn zusätzlich noch lehramtsspezifische pädagogische Studiennachweise vorgelegt werden können.

Beispiel 1:

Sie haben einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in zwei lehramtsrelvanten Fächern ohne lehramtsrelevante Studienanteile (s.u.) erworben.

Die Bewerbung kann ggf. für das Bachelorstudium erfolgen, eine Zulassung zum M.Ed. ist nicht möglich. Ggf. wird Ihnen die Bachelorarbeit erlassen.

 

Beispiel 2:

 

Sie haben einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in nur einem lehramtsrelvanten Fach ohne lehramtsrelevante Studienanteile (s.u.) erworben. Da der MEd in zwei Fächern studiert wird, müssen Sie zunächst die Qualifikation in einem zweiten Fach nachholen und sich um die Zulassung für ein BA-Studium in einem zweiten lehramtsrelevanten Fach bewerben. Im Verlauf dieses Studiums müssen Sie zudem die lehramtspezifischen Studienanteile des anderen Fachs (hier: Englisch) erbringen. Ggf. wird Ihnen die Bachelorarbeit erlassen.

 

Beispiel 3:

 

Bei einem Bachelorabschluss

mit zwei lehramtsrelevanten Fächern, in welchem keine lehramtsrelevanten Anteile bedient wurden, können Sie nicht erneut für ein Bachelorstudium mit der gleichen Fächerkombination zugelassen werden, um die pädagogischen Anteile nachzuholen. Regelungen zu einem Anpassungsstudium existieren derzeit nicht. Es besteht also auch keine Möglichkeit, für den MEd zugelassen zu werden.

Q: Welches sind die lehramtsrelevanten Studienanteile/Module, die bei einer Bewerbung für den MEd-Englisch nachgewiesen werden müssen?

1.Erziehungswissenschaft

2.Deutsch als Fremdsprache

3.Fachdidaktiken beider Fächer

4.Orientierungspraktikum

 

Q: Welche Rolle spielt die Erst- und Zweifachwahl aus dem BA bei der Bewerbung für den MEd-Englisch?

 

A: Die Bewerbung für den MEd-Englisch erfolgt mit derselben Fächerwahl und demselben Fächerschwerpunkt wie im BA. Das heißt, wer im BA als erstes Fach Englisch studiert hat, muss sich im MEd für Englisch als Erstfach bewerben und umgekehrt.

 

Q: Sind Studienleistungen aus einem vorangegangenen dem BA-Studium in den MEd-Englisch übertragbar?

 

A: Nein.

Sie können keine Leistungen aus dem BA in den MEd übertragen. Sollten Sie aus einem anderen MA-Studiengang in den MEd wechseln wollen, ist die Anerkennung dagegen prinzipiell möglich.

Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss Fremdsprachliche Philologien der Philosophischen Fakultät II. Bitte gehen Sie bei der Antragstellung ebenso vor wie oben zur Feststellung der Vergleichbarkeit auswärtiger Studienleistungen beschrieben.