Informationen zum Überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP) - BA Amerikanistik
Neben Lehrveranstaltungen in Ihrem Kern- und Zweitfach sieht die Studienordnung den Besuch von ÜWP-Veranstaltungen vor, die Ihnen einen Einblick in andere Disziplinen geben und Ihre Kompetenzen erweitern sollen. Sie belegen im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen von insgesamt 20 LP (ohne Modulabschlussprüfung)
- In AGNES finden Sie direkt auf der ersten Ebene eine Auflistung der Veranstaltungen, die die anderen Fächer und Einrichtungen als „Überfachlichen Wahlpflichtbereich“ anbieten und aus denen Sie auswählen können. Reichen Sie nach Absolvierung der Module bzw. Kurse die Lehrveranstaltungsnachweise im Prüfungsamt ein.
- Englischsprachige Veranstaltungen finden Sie z.B. im Programm 'Berlin Perspectives' (Career Center)
- Sollten Sie Kurse als ÜWP belegen wollen, die nicht in diesen Modulkatalogen aufgeführt sind, erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Studienfachberatung des anbietenden Fachs, ob dies möglich ist.
- Bachelor-Studierende können auch MA-Kurse belegen. MA-Studierende können nur unter Umständen BA-Kurse angerechnet bekommen; in diesem Fall ist eine Anerkennung durch die Studienfachberatung nötig.
- Projekttutorien, Q-Tutorien, X-Tutorien (usw.) können i.d.R. angerechnet werden, wenn sie nicht im
eigenenen Fach angesiedelt sind. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Studienfachberatung.
Weitere anrechenbare Leistungen:
-
an anderen Universitäten absolvierte Kurse (z.B. Auslandsstudium, abgebrochene Studiengänge): Anerkennung durch die Studienfachberatung der jeweiligen Studiengänge
- Sprachkurse, die an universitären Einrichtungen absolviert wurden (das Level der Sprache muss, so sie zu den Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs gehört, diese um wenigstens eine Stufe übertreffen. Wenn z.B. die Zulassungsvoraussetzung ein A2 Level in Deutsch vorsieht (MA Amerikanistik), können internationale Studierende Deutschkurse ab B1 als ÜWP angerechnet bekommen. Hier ist keine Anerkennung durch die Studienfachberatung nötig.
Nicht angerechnet werden können:
- Leistungen, die aus einem bereits abgeschlossenen Studium stammen
- Leistungen, die nicht an einer Hochschule oder Universität erbracht wurden
- Leistungen, die im Kern- und Zweitfach erbracht wurden